Diese Informationen werden laufend aktualisiert.
Rückkehrer aus den vom Robert-Koch-Institut festgelegten Risikogebieten (vgl. https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogebiete.html) werden aufgefordert, sich – unabhängig von Krankheitssymptomen – in 14-tägige vorbeugende häusliche Selbstquarantäne zu begeben und die Hochschule erst nach dem gesicherten Ausbleiben von Symptomen wieder zu betreten. Dies gilt auch für alle Personen, die in Kontakt mit einer an dem Virus erkrankten Person standen oder stehen. Zudem wird von allen h_da-Mitgliedern mit Fieber, Husten oder Atemnot erwartet, dass sie der Hochschule fernbleiben, um andere nicht anzustecken, und ärztlichen Rat einholen.
Am 20. März 2020 hat die hessische Landesregierung weitere Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus verabschiedet (vgl. https://www.hessen.de/presse/pressemitteilung/landesregierung-beschliesst-weitere-massnahmen-gegen-das-corona-virus). Danach gilt bis auf weiteres unter anderem:
Am 23. März 2020 wurden zwischen Bund und Ländern erweiterte Leitlinien zur Beschränkung sozialer Kontakte beschlossen (vgl. https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/coronavirus/besprechung-der-bundeskanzlerin-mit-den-regierungschefinnen-und-regierungschefs-der-laender-1733248). Danach gilt bis auf weiteres unter anderem:
Bei drängenden Fragen ist der Leiter der Abteilung Sicherheit und Umwelt ansprechbar, Dr. Andreas Seeberg: andreas.seeberg@h-da.de
Eine laufend aktualisierte, alphabetisch geordnete FAQ-Liste zur Lehre an der Hochschule Darmstadt (h_da) im Sommersemester 2020 finden Sie hier: https://h-da.de/hochschule/corona/faq Vgl. auch die allgemeine Seite https://h-da.de/hochschule/corona
Eine entsprechende Seite für Beschäftigte und Gäste der h_da ist eingerichtet unter: https://h-da.de/hochschule/corona/faq-beschaeftigte
Vgl. auch die allgemeine Seite https://h-da.de/hochschule/corona
Weitere Links zu coronaspezifischen Seiten, die für die Lage an unserem Fachbereich, aber auch darüber hinaus wichtig sind und die laufend aktualisiert werden:
Studierendenwerk: https://studierendenwerkdarmstadt.de/ueber-uns/covid19
Hessisches Ministerium für Wissenschaft und Kunst (HMWK): https://wissenschaft.hessen.de/corona
Hessische Landesregierung: https://www.hessen.de/fuer-buerger/aktuelle-informationen-zu-corona-hessen
Hessisches Ministerium für Soziales und Integration: https://soziales.hessen.de/gesundheit/infektionsschutz/coronavirus-sars-cov-2
Robert-Koch-Institut (RKI): https://www.rki.de/SharedDocs/FAQ/NCOV2019/FAQ_Liste.html
Ab sofort stehen zwei Tutoren zur Verfügung, um den Fernunterricht zu unterstützen:
Moritz Mohr
Aufgaben: Hilfestellung bei der Benutzung von Nextcloud
Kontakt: moritz.b.mohr@stud.h-da.de
Arbeitszeiten: Mi. 9:00–18:00 Uhr, in Notfällen 24/7
Philipp Rabe
Aufgaben: Unterstützung bei der Erstellung von Lehrmaterialien für den Fernunterricht (z. B. digitale Textvorlagen, Lehrvideos)
Kontakt: fotolab@fbg.h-da.de
Arbeitszeiten: Mo., Mi. und Fr., 9:00–12:00 Uhr
Für das Sommersemester 2020 geplante Exkursionen in Verbindung mit der Blockwoche finden nicht statt.
Die Springschool »identify« findet in diesem Semester nicht statt.
Die Mappenberatungen finden zur Zeit nicht statt.
Für Studierende und Gäste ist unser Gebäude derzeit geschlossen. Post- und Kurierlieferungen sind montags bis donnerstags zwischen 8:00 und 11:00 Uhr möglich – da diese Regelung nicht kontinuierlich sichergestellt ist, bitten wir darum, bis auf weiteres keine neuen Bestellungen aufzugeben, die mit solchen Lieferungen verbunden sind! In dringenden Ausnahmefällen kontaktieren Sie bitte vorab Frau Fehr. Aufzüge werden morgens ab 7:00 Uhr sukzessive in Betrieb und nachmittags bereits ab 16:00 Uhr sukzessive außer Betrieb genommen.
Herr Michalski befindet sich im Homeoffice. Für Fragen ist er montags bis freitags von 7:00 bis 17:00 Uhr telefonisch unter seiner dienstlichen Handynummer erreichbar.
Alle Anfragen an das Sekretariat sind bitte per E-Mail zu stellen. Abgaben und ähnliches bitte angemessen adressiert und verpackt (Umschlag/Päckchen) in den Hausbriefkasten werfen oder per Post senden.
Unsere Werkstätten und Labore sind derzeit für Studierende geschlossen (vgl. 2.1)!!
Bitte beachten Sie bei Nutzung unserer Werkstätten und Labore ansonsten folgende Regeln, die zum Teil auch allgemein gelten:
Rückkehrer aus Risikogebieten sowie Personen, die mit Coronainfizierten in Kontakt standen oder stehen, werden aufgefordert, sich – unabhängig von Krankheitssymptomen – in 14-tägige vorbeugende häusliche Selbstquarantäne zu begeben und die Hochschule erst nach dem gesicherten Ausbleiben von Symptomen wieder zu betreten.
Von allen h_da-Mitgliedern mit Fieber, Husten oder Atemnot wird erwartet, dass sie der Hochschule fernbleiben, um andere nicht anzustecken, und ärztlichen Rat einholen.
Bitte waschen Sie sich vor und nach Betreten der Werkstatt bzw. des Labors 20 bis 30 Sekunden lang gründlich die Hände mit Seife. Seifen Sie dabei Ihre Handinnenflächen, Handrücken, Daumen, Fingerzwischenräume und Fingerspitzen ausgiebig ein. Spülen Sie die Seife danach gut ab, und reiben Sie Ihre Hände dann sorgfältig trocken.
Bitte halten Sie von anderen Personen mindestens 2 Meter Abstand.
Befolgen Sie unbedingt auch die spezifischen Regelungen der jeweiligen Werkstatt und die Anweisungen der Werkstatt-/Labormitarbeiter*innen und -tutor*innen.
Vgl. bis auf weiteres 2.1!!
Vgl. bis auf weiteres 2.1!! Sollte diese Regelung gelockert werden, gilt:
Die Druckwerkstatt ist bis auf weiteres geschlossen. In Ausnahmefällen ist eine punktuelle Nutzung möglich. Bitte wenden Sie sich in diesem Fall per E-Mail an Frau Lindau (vgl. auch 1.4.5).
Vgl. bis auf weiteres 2.1!! Sollte diese Regelung gelockert werden, gilt:
Die Siebdruckwerkstatt ist nur nach vorheriger Vereinbarung und für eine jeweils begrenzte Anzahl von Personen nutzbar. Bitte wenden Sie sich in diesem Fall per E-Mail an Herrn Krüger.
Vgl. bis auf weiteres 2.1!! Sollte diese Regelung gelockert werden, gilt:
Die Fotoateliers sind nur nach vorheriger Vereinbarung und für eine jeweils begrenzte Anzahl von Personen nutzbar. Bitte wenden Sie sich in diesem Fall per E-Mail an Herrn Bayer (vgl. auch 1.4.5). Das Ausleihen von Fotoequipment ist zu den angegebenen Präsenzzeiten von Herrn Bayer möglich. Eine Reservierungsanfrage per E-Mail wird empfohlen.
Vgl. bis auf weiteres 2.1!! Sollte diese Regelung gelockert werden, gilt:
Der Videotechnikverleih findet bis auf weiteres dienstags zwischen 9:00 und 13:00 Uhr statt. Für Fragen oder Reservierungen wenden Sie sich bitte per E-Mail an Frau Dalinger.
Vgl. bis auf weiteres 2.1!! Sollte diese Regelung gelockert werden, gilt:
Innerhalb der geänderten Öffnungszeiten und unter Beachtung der Maßnahmen zur Pandemiebekämpfung sind Filmentwicklung, Computerarbeit und Scannen weiterhin möglich. Das Drucken und Aufziehen kann nur noch punktuell angeboten werden. Bitte wenden Sie sich in diesem Fall per E-Mail an Herrn Völkel (vgl. auch 1.4.5).
Vgl. bis auf weiteres 2.1!! Sollte diese Regelung gelockert werden, gilt:
Die Modellbauwerkstatt ist bis auf weiteres nur nach Absprache per Telefon oder per E-Mail zu benutzen. Bitte reinigen Sie nach der Nutzung Bedienelemente von Maschinen sowie Tastaturen, Bedienflächen und Werkzeuggriffe mit den zur Verfügung gestellten Reinigungs- bzw. Desinfektionsmitteln. Bei Einweisungen an Werkzeugmaschinen wie Drehmaschinen, Bohrmaschinen, Fräsmaschinen, Kreissägen, Bandsägen und Laserschneidern kann der notwenige Sicherheitsabstand oft nicht eingehalten werden. Sollten Einweisungen notwendig sein, sprechen Sie bitte mit den Werkstattleitern den genauen Ablauf ab. Alle Regeln der Arbeitssicherheit sind selbstverständlich einzuhalten.
Vgl. bis auf weiteres 2.1!! Sollte diese Regelung gelockert werden, gilt:
Das 3-D-Druck-Labor ist bis auf weiteres nur nach Absprache per Telefon oder per E-Mail zu benutzen. Bitte reinigen Sie nach der Nutzung Bedienelemente von Maschinen sowie Tastaturen, Bedienflächen und Werkzeuggriffe mit den zur Verfügung gestellten Reinigungs- bzw. Desinfektionsmitteln. Alle Regeln der Arbeitssicherheit sind selbstverständlich einzuhalten.
Stefan Bayer
Leitung Fotostudios
Präsenzzeiten: dienstags bis freitags, 9:00 bis 13:00 Uhr
Kontaktmöglichkeiten: dienstliche E-Mail-Adresse und Telefonnummer
Dauer: bis auf weiteres
Armin Dries
Modellbauwerkstatt
Kontaktmöglichkeiten: dienstliche E-Mail-Adresse
Dauer: bis auf weiteres
Françoise Fehr
Fachbereichsreferentin
Präsenzzeiten: montags bis donnerstags, 7:30 bis 11:00 Uhr
Kontaktmöglichkeiten: dienstliche E-Mail-Adresse und Telefonnummer
Dauer: bis auf weiteres
Abwesenheit: 6. bis 9. April 2020
Larry Holden
Praktikanten- und Auslandsamt
Kontaktmöglichkeiten: dienstliche E-Mail-Adresse
Dauer: bis auf weiteres
Petra Kriebel
Fachbereichssekretariat
Kontaktmöglichkeiten: dienstliche E-Mail-Adresse
Dauer: bis auf weiteres
Margarete Lindau
Leitung Druckwerkstatt
Kontaktmöglichkeiten: dienstliche E-Mail-Adresse
Dauer: bis auf weiteres
Rade Matic
Kommunikations-Design – Typografie
Kontaktmöglichkeiten: dienstliche E-Mail-Adresse
Dauer: bis vorerst 20. April 2020
Bernd Östreicher
IT-System- und Netzwerkadministration
Kontaktmöglichkeiten: dienstliche E-Mail-Adresse und Telefonnummer
Dauer: bis auf weiteres
Martin Pfeiffer
Laboringenieur in den Bereichen Digitaldruck und Druckvorbereitung
Kontaktmöglichkeiten: dienstliche E-Mail-Adresse
Dauer: bis auf weiteres
Abwesenheit: 6. bis 9. April 2020
Ursula Raapke
Mitarbeiterin in der Lehre für Fotografie
Kontaktmöglichkeiten: dienstliche E-Mail-Adresse
Dauer: bis auf weiteres
Abwesenheit: 6. bis 15. April 2020
Dr. Andrea Schmalz
Fachbereichsreferentin
Kontaktmöglichkeiten: dienstliche E-Mail-Adresse
Dauer: bis auf weiteres
Abwesenheit: 14. bis 17. April 2020
Robert Toroczkay
Mitarbeiter Institut für Designforschung
Kontaktmöglichkeiten: dienstliche E-Mail-Adresse und Telefonnummer
Dauer: bis auf weiteres
Edith Trautmann
Fachbereichssekretariat
Kontaktmöglichkeiten: dienstliche E-Mail-Adresse
Dauer: bis auf weiteres
Heinrich Völkel
Leitung Fotolabor
Kontaktmöglichkeiten: dienstliche E-Mail-Adresse
Dauer: bis auf weiteres
Frank Weidmann
Modellbauwerkstatt
Kontaktmöglichkeiten: dienstliche E-Mail-Adresse
Dauer: bis auf weiteres
Christian Westarp
Modellbauwerkstatt
Kontaktmöglichkeiten: dienstliche E-Mail-Adresse
Dauer: bis auf weiteres
Seit dem 20. März ist Studierenden der Aufenthalt auf den Grundstücken der Hochschule Darmstadt vorerst nicht mehr gestattet. Studierende dürfen sich nur in besonderen Härtefällen auf schriftliche Einladung eines Hochschulbeschäftigten hin auf dem Gelände der Hochschule Darmstadt aufhalten. Dieses Aufenthaltsverbot gilt für die Gebäude und Außengelände an allen Standorten der h_da.
Der Großteil der Lehrveranstaltungen wird präsenzfrei angeboten. Exkursionen, Blockkurse und Werkstattkurse mit Präsenzzeiten sind vorsorglich auf das Semesterende verschoben. Zu weiteren Details vgl. die Mail von Frau Fehr vom 25. März 2020 sowie die Kursbeschreibungen im QIS/LSF.
Diplomand*innen erhalten von ihren Betreuer*innen spätestens am 1. April 2020 Nachricht, wie die Betreuung ihrer Arbeiten verläuft. Die Fachgespräche finden im vorgesehenen Zeitfenster vom 4. bis 22. Mai statt. Angesichts der Coronapandemie hat der Prüfungsausschuss für das Sommersemester 2020 folgende Prüfungsformen zugelassen:
Die Prüfer*innen entscheiden über die Prüfungsform bzw. schlagen diese vor. Durchführung und Bewertung erfolgen durch Prüfer*in und Zweitprüfer*in.
Um den reibungslosen Ablauf des Fernunterrichts zu ermöglichen, ist es unbedingt notwendig, dass Sie regelmäßig die E-Mails Ihres h_da-Accounts lesen. Sie können diesen Account problemlos in das E-Mail-Programm einfügen, das Sie dauerhaft nutzen.
Sollte es bei der Durchführung von Praktika zu pandemiebedingten Problemen kommen, wenden Sie sich bitte an Herrn Holden (vgl. auch 1.4.5).
Das HMWK informiert: – Ich finanziere mir das Studium durch einen Job, der wegen Corona wegfällt. Einen anderen Job werde ich jetzt kaum finden. Muss ich mein Studium abbrechen, um Arbeitslosengeld bekommen zu können? Wen kann ich um Rat fragen? – Grundsätzlich trennt der Bundesgesetzgeber zwischen Studierenden und Nichtstudierenden. Die Möglichkeit, dass Jobcenter Studierenden in besonderen Härtefällen Leistungen in Höhe des Arbeitslosengeld II gewähren, wird sehr restriktiv gehandhabt. Eine Änderung ist auf Landesebene nicht möglich; sie müsste durch die Bundesregierung erfolgen. Generell haben sich Studierendenwerke und Studierendenverbände an die Bundesregierung gewandt, um die Einrichtung eines Notfonds für in wirtschaftliche Not geratene Studierende zu erreichen. Mit Fragen zu bestehenden Finanzierungsmöglichkeiten können sich Studierende an die Sozialberatung des Studierendenwerks wenden, das für ihre Hochschule zuständig ist (vgl. 1.2.2). Das Deutsche Studentenwerk hat Antworten zu vielen möglichen Fragen Studierender zusammengetragen (vgl. https://www.studentenwerke.de/de/content/corona-faqs-der-studenten-und).
Zu Risikopersonen und zur Betreuung eines eigenen Kindes unter 12 Jahren, das von der Schließung der Kinderkrippe, des Kindergartens oder der Schule aufgrund von Infektionsschutzmaßnahmen betroffen ist, hat die Landesregierung Sonderregelungen verabschiedet (vgl. E-Mail von Frau Löbig vom 16. März 2020).
Für Beschäftigte der Hochschule gilt die »Dienstanweisung im Umgang mit dem Corona-Virus im Geschäftsbereich des Hessischen Ministeriums für Wissenschaft und Kunst bis zum 30. April 2020« (vgl. E-Mail des Präsidenten vom 15. März 2020).
Alle Beschäftigten, die über einen dienstlichen Laptop oder ein anderes dienstliches mobiles Endgerät verfügen, haben diese Geräte bei Dienstschluss mit nach Hause zu nehmen.
Alle Reisen in Länder, die vom Robert-Koch-Institut als Risikogebiete ausgewiesen werden, sind ausgesetzt. Stornogebühren für bereits gebuchte Dienstreisen von Beschäftigten werden ohne weitere Begründung oder Nachweis von der Dienststelle erstattet. Bei allen anderen Dienstreisen von Beschäftigten haben die Vorgesetzten und die Dienstreisenden verantwortungsvoll in jedem Einzelfall zu prüfen, ob die Dienstreise zwingend notwendig ist. Alternative Kommunikationsmöglichkeiten wie beispielsweise die Durchführung von Video- und Telefonschaltkonferenzen sind vorrangig zu prüfen. Ist die Durchführung einer Dienstreise unabwendbar erforderlich, soll die Dienstreise möglichst mit einem Dienstfahrzeug ohne Mitfahrende oder mit dem privaten PKW durchgeführt werden. Auf die Nutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln soll verzichtet werden. Bitte beachten Sie auch die allgemeinen Reisewarnungen und -hinweise.
Betreuer*innen kontaktieren ihre Diplomand*innen spätestens am 1. April 2020 und teilen ihnen mit, wie die Betreuung ihrer Arbeiten verläuft.
Veranstaltungen der staatlichen Fort- und Weiterbildung für das Sommersemester werden abgesagt. Beschäftigte des Landes Hessen nehmen auch nicht an externen Fortbildungsveranstaltungen teil. Die Teilnahme an den jeweiligen Veranstaltungen ist zu stornieren.
Die Zugangsberechtigungen der Professor*innen bleiben unverändert. Sollten Ihre Zugangsmöglichkeiten über Transponder eingeschränkt sein, wenden Sie sich bitte per E-Mail an Frau Kriebel oder Frau Trautmann. Seit dem 20. März ist Studierenden der Aufenthalt auf den Grundstücken der Hochschule Darmstadt vorerst nicht mehr gestattet. Studierende dürfen sich nur in besonderen Härtefällen auf schriftliche Einladung eines Hochschulbeschäftigten hin auf dem Gelände der Hochschule Darmstadt aufhalten (vgl. E-Mail des Dekans vom 22. März 2020). Das gleiche gilt auch für alle Gäste der Hochschule. Auch sie benötigen eine schriftliche Einladung eines Hochschulbeschäftigten zum Betreten des h_da-Campus.
Die Hochschulleitung bereitet sich vorsorglich auf mögliche weitere Einschränkungen der Bewegungsfreiheit in Hessen vor. Beschäftigte erhalten in den kommenden Tagen per Post offizielle Bescheinigungen für ihre berufliche Tätigkeit an der h_da. Diese Bescheinigungen sollen ihnen im Falle einer Ausgangssperre ermöglichen, gegenüber Ordnungskräften die Notwendigkeit ihres Arbeitsweges nachzuweisen.
Anträge auf Fernarbeit prüft der Dekan wohlwollend (vgl. E-Mail des Dekans vom 18. März 2020). Für Mitarbeiter*innen, die sich bereits im Homeoffice befinden: Überlegen Sie, wie Sie Ihren Arbeitsplatz zu Hause im Rahmen Ihrer jeweiligen häuslichen Bedingungen möglichst angenehm, praktisch und ergonomisch gestalten.
Zu Risikopersonen und zur Betreuung eines eigenen Kindes unter 12 Jahren, das von der Schließung der Kinderkrippe, des Kindergartens oder der Schule aufgrund von Infektionsschutzmaßnahmen betroffen ist, hat die Landesregierung Sonderregelungen verabschiedet (vgl. E-Mail von Frau Löbig vom 16. März 2020). Wir empfehlen, in allen Fällen zunächst den Dekan zu kontaktieren.
Für Beschäftigte der Hochschule gilt die »Dienstanweisung im Umgang mit dem Corona-Virus im Geschäftsbereich des Hessischen Ministeriums für Wissenschaft und Kunst bis zum 30. April 2020« (vgl. E-Mail des Präsidenten vom 15. März 2020).
Alle Beschäftigten, die über einen dienstlichen Laptop oder ein anderes dienstliches mobiles Endgerät verfügen, haben diese Geräte bei Dienstschluss mit nach Hause zu nehmen.
Alle Reisen in Länder, die vom Robert-Koch-Institut als Risikogebiete ausgewiesen werden, sind ausgesetzt. Stornogebühren für bereits gebuchte Dienstreisen von Beschäftigten werden ohne weitere Begründung oder Nachweis von der Dienststelle erstattet. Bei allen anderen Dienstreisen von Beschäftigten haben die Vorgesetzten und die Dienstreisenden verantwortungsvoll in jedem Einzelfall zu prüfen, ob die Dienstreise zwingend notwendig ist. Alternative Kommunikationsmöglichkeiten wie beispielsweise die Durchführung von Video- und Telefonschaltkonferenzen sind vorrangig zu prüfen. Ist die Durchführung einer Dienstreise unabwendbar erforderlich, soll die Dienstreise möglichst mit einem Dienstfahrzeug ohne Mitfahrende oder mit dem privaten PKW durchgeführt werden. Auf die Nutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln soll verzichtet werden. Bitte beachten Sie auch die allgemeinen Reisewarnungen und -hinweise.
Veranstaltungen der staatlichen Fort- und Weiterbildung für das Sommersemester werden abgesagt. Beschäftigte des Landes Hessen nehmen auch nicht an externen Fortbildungsveranstaltungen teil. Die Teilnahme an den jeweiligen Veranstaltungen ist zu stornieren.
Die Zugangsberechtigungen der Mitarbeiter*innen bleiben unverändert. Sollten Ihre Zugangsmöglichkeiten über Transponder eingeschränkt sein, wenden Sie sich bitte per E-Mail an Frau Kriebel oder Frau Trautmann. Seit dem 20. März ist Studierenden der Aufenthalt auf den Grundstücken der Hochschule Darmstadt vorerst nicht mehr gestattet. Studierende dürfen sich nur in besonderen Härtefällen auf schriftliche Einladung eines Hochschulbeschäftigten hin auf dem Gelände der Hochschule Darmstadt aufhalten (vgl. E-Mail des Dekans vom 22. März 2020). Das gleiche gilt auch für alle Gäste der Hochschule. Auch sie benötigen eine schriftliche Einladung eines Hochschulbeschäftigten zum Betreten des h_da-Campus.
Die Hochschulleitung bereitet sich vorsorglich auf mögliche weitere Einschränkungen der Bewegungsfreiheit in Hessen vor. Beschäftigte erhalten in den kommenden Tagen per Post offizielle Bescheinigungen für ihre berufliche Tätigkeit an der h_da. Diese Bescheinigungen sollen ihnen im Falle einer Ausgangssperre ermöglichen, gegenüber Ordnungskräften die Notwendigkeit ihres Arbeitsweges nachzuweisen.